Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Swiss-Spray Brush GmbH (nachfolgend «Swiss-Spray Brush GmbH», «wir» oder «Auftragnehmer» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie» oder «Auftraggeber» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf unserer Webseite swiss-spraybrush.ch (nachfolgend «Website» genannt) angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden.

Die Website wird betrieben von:

Swiss-Spray Brush GmbH

Hauptstrasse 122

4410 Lausen

+41 76 803 44 15

info@swiss-spraybrush.ch

Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Die Swiss-Spray Brush GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte.

Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, und mindestens 18 Jahre alt sind.

2. Angebotene Leistungen

Wir erbringen grundsätzlich Leistungen in folgenden Bereichen:

·         Rohrsanierungen

·         Rohrinspektionen

·         Rohrreinigungen

·         Dichtheitsprüfungen

Die Swiss-Spray Brush GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungen jederzeit zu ändern.

3. Annahme der Offerte/Vertragsabschluss

Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 6 Monate gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB.

Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die Swiss-Spray Brush GmbH. E-Mails sind mangels anderslautender Vereinbarung der Schriftlichkeit gleichgestellt.

4. Vertragspflichten der Swiss-Spray Brush GmbH

Die Swiss-Spray Brush GmbH ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Leistung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet. Die Swiss-Spray Brush GmbH erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und praktischen Fähigkeiten.

Die Swiss-Spray Brush GmbH ist verpflichtet, gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Die Swiss-Spray Brush GmbH bemüht sich, dass ein Kunde mehrheitlich von der gleichen Person betreut wird, kann dies jedoch nicht garantieren.

Die Swiss-Spray Brush GmbH ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Sie wird den Kunden regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Leistungen informieren und darüber Rechenschaft ablegen.

Nach Ausführung des Auftrags wird die Swiss-Spray Brush GmbH auf Verlangen einen schriftlichen Bericht erstellen, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Dienstleistung wiedergibt.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Swiss-Spray Brush GmbH erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, der Swiss-Spray Brush GmbH nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

Auf Verlangen der Swiss-Spray Brush GmbH hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er die Swiss-Spray Brush GmbH für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.

6. Termine

Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Kunden vereinbart.

Terminvereinbarungen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag über den Leistungsbezug kommt mit unserer Terminannahmebestätigung per E-Mail oder telefonisch zustande. Die Swiss-Spray Brush GmbH behält sich das Recht vor, einen Termin aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Krankheitsfälle beim Personal) ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen abzusagen oder zu verschieben.

Sollte der Kunde den vereinbarten Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrnehmen können, kann der diesen bis 10 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn kostenlos absagen. Kosten bei Absage bis 5 Tage vor dem Termin: CHF 500.-. Bei Absage bis 2 Arbeitstage vor dem Termin: CHF 1000.-.

Bei einer Absage weniger als 2 Tage vor Arbeitsbeginn können Umtriebskosten von 2500.- in Rechnung gestellt werden.

7. Leistungsänderung

Die Swiss-Spray Brush GmbH wird Änderungswünsche in der Leistungserfüllung durch den Kunden soweit zumutbar Rechnung tragen.

Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand der Swiss-Spray Brush GmbH oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.

8. Beizug von Dritten

Die Swiss-Spray Brush GmbH ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen/oder nach vorgängiger Zustimmung des Auftraggebers Dritte beizuziehen. In diesem Fall sorgt die Swiss-Spray Brush GmbH dafür, dass die vertraglichen Pflichten der Swiss-Spray Brush GmbH durch den Dritten eingehalten werden.  

9. Vergütung, Spesen und Steuern

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand zu den auf der Webseite oder in der Offerte mitgeteilten Preisansätzen. Die Swiss-Spray Brush GmbH behält sich das Recht vor, ihre Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der erstellten Offerte angebotenen Preisansätzen verrechnet.

Die Vergütung und die Spesen verstehen sich sofern nicht anders erwähnt exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben.

10. Rechnungsstellung und Mahnwesen

Die Swiss-Spray Brush GmbH stellt nach Abschluss der Leistungserbringung für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Steuern Rechnung. Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung über das Datum der erbrachten Leistungen, die Aktivitäten sowie den Zeitaufwand und der zu bezahlenden Spesen und Steuern. Die Swiss-Spray Brush GmbH ist berechtigt, für bereits geleistete Leistungen und Auslagen Zwischenrechnungen zu stellen. Die Swiss-Spray Brush GmbH kann auch angemessene Kostenvorschüsse auf zu erbringenden Leistungen und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung verlangen.

Die Vergütung mit den Spesen und Steuern sind 20 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Gerät der Kunde ohne Angabe von triftigen Gründen in Zahlungsverzug, wird zur Deckung des Bearbeitungsaufwandes eine Mahngebühr von CHF 20.- mit jeder Mahnung erhoben.

11. Urheberrecht

Die Swiss-Spray Brush GmbH behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen. Sie räumt dem Kunden ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein.

12. Geheimhaltung

Die Swiss-Spray Brush GmbH ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihr vom Kunden anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort.

13. Aufbewahrung von Unterlagen/Zurückbehaltungsrecht

Die Swiss-Spray Brush GmbH hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.

Die Unterlagen sind auf erstes Verlangen, spätestens bei Beendigung des Auftragsverhältnisses, dem Kunden auszuhändigen unter Aufbewahrung einer Kopie, soweit die Swiss-Spray Brush GmbH gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Die Swiss-Spray Brush GmbH behält sich das Recht vor, die ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.

14. Gewährleistung

Soweit die Leistungen mangelhaft sind, beschränkt sich der Anspruch des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, nach Wahl der Swiss-Spray Brush GmbH auf Nachbesserung, Minderung oder Ersatz. Führt die Nachbesserung nicht zur Mängelfreiheit, kann der Kunde Minderung verlangen.

15. Haftung

Die Swiss-Spray Brush GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. Die Swiss-Spray Brush GmbH haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch die Swiss-Spray Brush GmbH haben. Die Swiss-Spray Brush GmbH behält sich vor, bei der Sanierung sensibler Leitungen beim Kunden mündlich oder schriftlich einen Haftungsausschluss bei Beschädigung einzuholen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.

16. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von schlechtem Wetter, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen.

Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.

17. Datenschutz

Die Swiss-Spray Brush GmbH erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://swiss-spraybrush.ch/datenschutz, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.


19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung.

Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist der Sitz der Swiss-Spray Brush GmbH oder am Wohnsitz des Kunden. Für juristische Personen gilt ausschliesslich der Sitz der Swiss-Spray Brush GmbH als Gerichtsstand.